Wie wird der Nachlass geregelt?

Mit dem Erben ist es so eine Sache. Immer wieder kommt es vor, dass ein Kind alles bekommt und die anderen Kinder mit dem Pflichtteil abgespeist werden. Damit diese Angelegenheit mit so wenig Konflikten wie möglich geregelt wird, ist rechtliche Klarheit erforderlich.

Wenn ein Angehöriger ohne Testament oder Erbvertrag stirbt, bestimmt das Gesetz die Erbfolge.
Ehegatten und Kindern steht zumindest der Pflichtteil zu.

Der Pflichtteilsanspruch ist in Geld auszuzahlen. D.h. der Pflichtteilsberechtigte hat keinen Anspruch darauf, dass er beispielsweise als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.

Wenn ein Grundstück vorhanden ist, muss der Verkehrswert definiert werden, um den Pflichtteilsanspruch berechnen zu können. Falls keine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann, wird in einem Gerichtsverfahren durch Einholung eines Sachverständigengutachtens der Verkehrswert der Liegenschaft geklärt.

Derartige Prozesse sind mit sehr hohen Kosten verbunden, sodass auf die richtige Prozessstrategie besonders Acht zu geben ist.

Für das allgemeine Erbrecht gibt es so gut wie keine Rechtsschutzdeckung. Einige Versicherungen sehen allerdings vor, dass für Pflichtteilsergänzungsklagen Deckung gewährt wird. Diesbezüglich rate ich Ihnen unbedingt eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, die auch Pflichtteilsergänzungsklagen decken.

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Dr. Fankhauser, BA
Rechtsanwalt | Bauträger

 

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