Schadenersatz

Ski- und Autounfälle oder sonstige Unfälle lösen gegebenenfalls folgende Verfahren aus:

  • Strafverfahren
  • Zivilverfahren gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung
  • Verwaltungsstrafverfahren
  • Zivilverfahren gegen die eigene Unfallversicherung
  • Zivilverfahren gegen die eigene Rechtschutzversicherung

Jedes Verfahren hat seine eigenen Tücken und Verfahrensregeln, sodass es ganz besonders wichtig ist in jedem einzelnen Verfahren die richtigen Schritte zu setzen.

Gewährleistung

Gewährleistungsregelungen kommen insbesondere bei Kaufverträgen über bewegliche und unbewegliche Sachen zum Tragen. Der wesentliche Unterschied zwischen den Rechtsinstituten Schadensersatz und Gewährleistung besteht darin, dass es für die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches kein Verschulden auf Seiten des Übergebers bedarf.

Es kommen unter anderen zwei wesentliche Themenfelder für die Durchsetzung des Anspruchs zum Tragen. Es ist zu prüfen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt und ob der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Diese beiden Themenfelder werfen umfangreiche Fragen auf. Bei Bauwerksstreitigkeiten sind diesbezüglich die geltenden Normen genauestens zu prüfen.

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Dr. Fankhauser, BA
Rechtsanwalt | Bauträger

 

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