Mein Tätigkeitsbereich umfasst:

  • Beratung von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern
  • Ausschreibung des Projektes
  • Rechtliche Begleitung des Vergabeverfahrens (Bundesvergabegesetz)

Meine Empfehlung

Öffentlichen Auftraggebern, die dem Bundesvergabegesetz unterliegen, ist zu empfehlen, anstelle eines Architekturwettbewerbes einen Totalunternehmerwettbewerb einzuleiten.

Der Totalunternehmer entwirft das Projekt unter besonderer Berücksichtigung der anfallenden Baukosten, da er in der Regel eine Pauschalpreisvereinbarung mit dem öffentlichen Auftraggeber abschließt. Kostenüberschreitungen können daher für den öffentlichen Auftraggeber ausgeschlossen werden.

Ein Architekturwettbewerb hingegen bietet für den öffentlichen Auftraggeber keine Kostensicherheit. Das Projekt wird in diesem Fall vom Architekten entworfen und erst anschließend – nachdem der Architekt den Zuschlag erhielt – werden die notwendigen Gewerke ausgeschrieben, wobei zu diesem Zeitpunkt nicht klar ist, ob mit dem entworfenen Projekt die Kostenvorgaben eingehalten werden können.

 

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Dr. Fankhauser, BA
Rechtsanwalt | Bauträger

 

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