Einer meiner Mandanten hatte kürzlich das Pech, dass er von einem völlig unfähigen Strafgericht der versuchten betrügerischen Krida verurteilt wurde. Im Rahmen dieses Strafprozesses wurde er, aus wirtschaftlichen Gründen, von einer Verfahrenshelferin vertreten.
Aufgrund der Tatsache, dass die Strafe nur einige Hundert Euro betrug, hat er das Urteil nicht angefochten, da er ohnehin kein Geld hatte, um einen Anwalt zu bezahlen. Dabei hatte der Mandant allerdings nicht im Auge, dass auf Basis des rechtskräftigen Strafurteils, auch die Bezirkshauptmannschaft die Möglichkeit hat, ihm die Gewerbeberechtigung zu entziehen.
Nachdem das Strafurteil in Rechtskraft erwachsen ist, hat mir der Mandant die Vollmacht erteilt und so bin ich derzeit beschäftigt, vor dem Verwaltungsgerichtshof für den Erhalt seiner Gewerbeberechtigung zu kämpfen.