Was umfasst das Immobilien- und Bauträgerrecht?

Die Anschaffung einer Immobilie ist für viele Menschen die größte Investition in ihrem Leben, daher sollte auf das richtige Vertragswerk besonderes Augenmerk gelegt werden.

Bauträger

Das Bauträgervertragsgesetz verfügt zwar nur über 18 Paragrafen, allerdings ergeben sich für die Bauträger auch noch weitere zahlreiche Pflichten aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die von den Bauträgern zu beachten sind.

In meiner Doktorarbeit habe ich mich mit den zahlreichen Pflichten, die mit einem Bauträgerprojekt verbunden sind, explizit auseinandergesetzt, sodass ich Bauträger und Erwerber bestens bei der Erstellung der Bauträgerverträge beraten kann. Zudem konnte ich in einer Wiener Wirtschaftskanzlei, die auf das Bauträgerrecht spezialisiert war, viel Erfahrung sammeln.

Liegenschaften

Kaufverträge müssen unbedingt individuell auf die Vertragsparteien zugeschnitten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Insbesondere ist auf die Formulierung der Klauseln für Gewährleistung, Schadenersatz, laesio enormis, Irrtum etc. besondere Rücksicht zu nehmen.

Bei der Berechnung der Immobilienertragssteuer, Grunderwerbsteuer und der Gerichtsgebühren ist zu achten. Hier geht es keinesfalls um Bagatellbeträge. Für die Immobilienertragssteuer gibt es zudem im Einkommenssteuergesetz Befreiungstatbestände, die unbedingt vom Vertragserrichter zu prüfen sind.

Gerne helfe ich Ihnen das richtige Vertragswerk aufzusetzen, damit ihr Wohntraum nicht zum Albtraum wird.

Lass DICH persönlich von uns beraten!

Dr. Fankhauser, BA
Rechtsanwalt | Bauträger

 

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